S 7 SB 388/01•Sozialgericht Dortmund, 2002-12-10, S 7 SB 388/01
Sozialgericht Dortmund, 2002-12-10, S 7 SB 388/01
S 7 SB 388/01Sozialversicherungsgericht10.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 7 SB 388/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-10
Aktenzeichen: S 7 SB 388/01
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2002:1210.S7SB388.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 27.06.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.11.2001 verurteilt, bei dem Kläger einen Grad der Behinderung von 40 festzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 1/5 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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