S 1 (16,39) RA 266/99•Sozialgericht Dortmund, 2002-12-17, S 1 (16,39) RA 266/99
Sozialgericht Dortmund, 2002-12-17, S 1 (16,39) RA 266/99
S 1 (16,39) RA 266/99Sozialversicherungsgericht17.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 1 (16,39) RA 266/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: S 1 (16,39) RA 266/99
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2002:1217.S1.16.39RA266.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21.06.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.09.19999 verurteilt, der Klägerin Erwerbsunfähigkeitsrente nach Maßgabe der seit dem 01.12.1998 geltenden Berechnungsvorschriften des Sozialgesetzbuches VI zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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