S 31 KN 238/01•Sozialgericht Dortmund, 2003-07-29, S 31 KN 238/01
Sozialgericht Dortmund, 2003-07-29, S 31 KN 238/01
S 31 KN 238/01Sozialversicherungsgericht29.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 31 KN 238/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-29
Aktenzeichen: S 31 KN 238/01
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2003:0729.S31KN238.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 22. Februar 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Oktober 2001 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ausgehend von einer am 4. Juli 2000 eingetretenen Berufsunfähigkeit Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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