S 25 RA 111/03•Sozialgericht Dortmund, 2003-09-09, S 25 RA 111/03
Sozialgericht Dortmund, 2003-09-09, S 25 RA 111/03
S 25 RA 111/03Sozialversicherungsgericht09.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 25 RA 111/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-09
Aktenzeichen: S 25 RA 111/03
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2003:0909.S25RA111.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Rentenbescheides vom 04.01.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.03.2000 sowie des Rentenbescheides vom 06.12.2002 verurteilt, bei der Bemessung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit der Klägerin vom 01.02.2000 bis31.01.2003 das am 01.02.2000 geltende Recht sowie bei derjenigen vom 01.02.2003 bis 31.01.2006 das am 01.02.2003 geltende Recht zugrunde zu legen. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin.
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