S 34 RJ 54/03•Sozialgericht Dortmund, 2005-08-19, S 34 RJ 54/03
Sozialgericht Dortmund, 2005-08-19, S 34 RJ 54/03
S 34 RJ 54/03Sozialversicherungsgericht19.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 34 RJ 54/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-19
Aktenzeichen: S 34 RJ 54/03
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2005:0819.S34RJ54.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 12.04.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.01.2003 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte die Versicherungs- und Beitragspflicht der Beigeladenen zu 14,15,16,19,20,21,24,28,41 und 42 festgestellt und für diese Beigeladenen Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40%. Der Streitwert wird auf 47.916,12 Euro festgesetzt.
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