S 5 AS 374/06 ER•Sozialgericht Dortmund, 2006-11-08, S 5 AS 374/06 ER
Sozialgericht Dortmund, 2006-11-08, S 5 AS 374/06 ER
S 5 AS 374/06 ERSozialversicherungsgericht08.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 5 AS 374/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-08
Aktenzeichen: S 5 AS 374/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2006:1108.S5AS374.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss vom 29.09.06 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis zum 31. Dezember 2006 Kosten der Unterkunft in der tatsächlichen Höhe von 624, 54 EUR zu gewähren. Eine weitergehende Abhilfe der Beschwerde vom 27.10.06 gegen den Beschluss vom 29.09.06 wird abgelehnt.
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