S 29 AS 498/05•Sozialgericht Dortmund, 2007-03-05, S 29 AS 498/05
Sozialgericht Dortmund, 2007-03-05, S 29 AS 498/05
S 29 AS 498/05Sozialversicherungsgericht05.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 29 AS 498/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-05
Aktenzeichen: S 29 AS 498/05
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2007:0305.S29AS498.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 28.06.2005, 28.07.2005 und 28.08.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.10.2005 verurteilt, ab Juli 2005 Heizkosten in Höhe der an das Energieversorgungsunternehmen tatsächlich zu entrichtenden Abschläge, umgerechnet auf eine angemessene Wohnfläche von 60 qm, zu berücksichtigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.