Sozialgericht Dortmund, 2007-05-14, S 3 KN 70/06 U

S 3 KN 70/06 USozialversicherungsgericht14.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 3 KN 70/06 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-14

Aktenzeichen: S 3 KN 70/06 U

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2007:0514.S3KN70.06U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

1.Die Beklagte wird unter teilweiser Änderung des Bescheides vom 06. Juli 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23. März 2006 verurteilt, ab 01. Mai 2004 die Lebzeitenrente ihres verstorbenen Ehemannes Horst Wieczorek in voller Höhe, das heißt ohne Proratisierung hinsichtlich der im deutschen Steinkohlenbergbau unter Tage zurückgelegten Zeiten, zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2.Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 11. Juli 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23. März 2006 verurteilt, Witwenrente in voller Höhe, das heißt ohne Proratisierung hinsichtlich der von ihrem verstorbenen Ehemann Horst X im deutschen Steinkohlenbergbau unter Tage zurückgelegten Zeiten, zu gewähren. 3.Die Beklagte hat der Klägerin drei Viertel ihrer außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

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