S 47 SO 303/08 ER•Sozialgericht Dortmund, 2009-02-18, S 47 SO 303/08 ER
Sozialgericht Dortmund, 2009-02-18, S 47 SO 303/08 ER
S 47 SO 303/08 ERSozialversicherungsgericht18.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 47 SO 303/08 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-18
Aktenzeichen: S 47 SO 303/08 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2009:0218.S47SO303.08ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 47. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, vorläufig die laufend anfallenden ungedeckten Heimkosten des Antragstellers für die Zeit ab dem 13.11.2008 bis zum Abschluss des Klageverfahrens zu übernehmen. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Kosten des Antragstellers werden dem Antragsgegner zu 3/4 auferlegt.
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