Sozialgericht Dortmund, 2009-02-18, S 47 SO 303/08 ER

S 47 SO 303/08 ERSozialversicherungsgericht18.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 47 SO 303/08 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-18

Aktenzeichen: S 47 SO 303/08 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2009:0218.S47SO303.08ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 47. Kammer

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, vorläufig die laufend anfallenden ungedeckten Heimkosten des Antragstellers für die Zeit ab dem 13.11.2008 bis zum Abschluss des Klageverfahrens zu übernehmen. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Kosten des Antragstellers werden dem Antragsgegner zu 3/4 auferlegt.

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