Sozialgericht Dortmund, 2010-05-28, S 40 KR 53/08

S 40 KR 53/08Sozialversicherungsgericht28.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 40 KR 53/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-28

Aktenzeichen: S 40 KR 53/08

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2010:0528.S40KR53.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 40. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.021,13 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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