S 28 AS 349/10•Sozialgericht Dortmund, 2010-07-13, S 28 AS 349/10
Sozialgericht Dortmund, 2010-07-13, S 28 AS 349/10
S 28 AS 349/10Sozialversicherungsgericht13.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 28 AS 349/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: S 28 AS 349/10
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2010:0713.S28AS349.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 25.09.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.01.2010 sowie der Bescheid vom 02.06.2009 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die einbehaltenen Leistungen in Höhe von 300,00 Euro an die Klägerin zu 1) auszuzahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger.
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