S 22 AS 5857/10 ER•Sozialgericht Dortmund, 2010-12-28, S 22 AS 5857/10 ER
Sozialgericht Dortmund, 2010-12-28, S 22 AS 5857/10 ER
S 22 AS 5857/10 ERSozialversicherungsgericht28.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 22 AS 5857/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-28
Aktenzeichen: S 22 AS 5857/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2010:1228.S22AS5857.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Zusicherung zu den Aufwendungen für die Wohnung in der xxx, in xxx zu erteilen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Dem Antragsteller wird für die Zeit ab 15.12.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt xxx aus xxx beigeordnet.
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