Sozialgericht Dortmund, 2011-05-11, S 47 AY 58/11 ER

S 47 AY 58/11 ERSozialversicherungsgericht11.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 47 AY 58/11 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-11

Aktenzeichen: S 47 AY 58/11 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2011:0511.S47AY58.11ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 47. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig für die Zeit ab April 2011 bis Juni 2011 Leistungen nach §§ 3 f Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der notwendigen Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt und zu ihrer Vertretung Rechtsanwalt xxx beigeordnet.

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