S 25 R 2507/11 ER•Sozialgericht Dortmund, 2012-01-23, S 25 R 2507/11 ER
Sozialgericht Dortmund, 2012-01-23, S 25 R 2507/11 ER
S 25 R 2507/11 ERSozialversicherungsgericht23.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 25 R 2507/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-23
Aktenzeichen: S 25 R 2507/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2012:0123.S25R2507.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 2.12.2011 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1.12.2011 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 16.068,70 EUR festgesetzt.
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