Sozialgericht Dortmund, 2012-03-09, S 41 SO 59/12 ER

S 41 SO 59/12 ERSozialversicherungsgericht09.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 41 SO 59/12 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-09

Aktenzeichen: S 41 SO 59/12 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2012:0309.S41SO59.12ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 41. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig für die Zeit vom 01.03.2012 bis zum 31.01.2013, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 1/2.

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