S 41 SO 583/11•Sozialgericht Dortmund, 2012-08-21, S 41 SO 583/11
Sozialgericht Dortmund, 2012-08-21, S 41 SO 583/11
S 41 SO 583/11Sozialversicherungsgericht21.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 41 SO 583/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-21
Aktenzeichen: S 41 SO 583/11
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2012:0821.S41SO583.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 41. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 19.08.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.10.2011 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, EUR 440,65 an die Klägerin zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen.
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