S 39 KR 490/10•Sozialgericht Dortmund, 2013-06-27, S 39 KR 490/10
Sozialgericht Dortmund, 2013-06-27, S 39 KR 490/10
S 39 KR 490/10Sozialversicherungsgericht27.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 39 KR 490/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: S 39 KR 490/10
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2013:0627.S39KR490.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. Kammer
Tenor
Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 16.12.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2010 festgestellt, dass die Beigeladene familienversichert ist. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beigeladenen zu erstatten.
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