S 7 VJ 601/09•Sozialgericht Dortmund, 2013-11-13, S 7 VJ 601/09
Sozialgericht Dortmund, 2013-11-13, S 7 VJ 601/09
S 7 VJ 601/09Sozialversicherungsgericht13.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 7 VJ 601/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-13
Aktenzeichen: S 7 VJ 601/09
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2013:1113.S7VJ601.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 17.08.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.10.2009 verurteilt, bei dem Kläger ab Januar 2009 die gesundheitlichen Folgen des Guillain-Barré-Syndroms als Impfschaden anzuerkennen und ihm Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetzes zu gewähren. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
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