S 32 AS 3637/14 ER•Sozialgericht Dortmund, 2014-09-29, S 32 AS 3637/14 ER
Sozialgericht Dortmund, 2014-09-29, S 32 AS 3637/14 ER
S 32 AS 3637/14 ERSozialversicherungsgericht29.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 32 AS 3637/14 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-29
Aktenzeichen: S 32 AS 3637/14 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:0929.S32AS3637.14ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Sächsischen Landessozialgerichts vom 03.09.2014 L 7 AS 1064/14 B ER wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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