S 31 AL 573/12•Sozialgericht Dortmund, 2014-10-13, S 31 AL 573/12
Sozialgericht Dortmund, 2014-10-13, S 31 AL 573/12
S 31 AL 573/12Sozialversicherungsgericht13.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 31 AL 573/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-13
Aktenzeichen: S 31 AL 573/12
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:1013.S31AL573.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide vom 23. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Juni 2012verurteilt, der Klägerin bereits ab 26. Mai 2012 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt ½ der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.