Sozialgericht Dortmund, 2014-10-24, S 41 SO 418/14 ER

S 41 SO 418/14 ERSozialversicherungsgericht24.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 41 SO 418/14 ER — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-24

Aktenzeichen: S 41 SO 418/14 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:1024.S41SO418.14ER.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 41. Kammer

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, die ungedeckten Kosten für die Unterbringung des Antragstellers in einem Alten- und Pflegeheim vorläufig für die Zeit ab Oktober 2014 für zunächst 6 Monate, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu übernehmen. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.

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