S 35 AS 3929/14 ER•Sozialgericht Dortmund, 2014-11-18, S 35 AS 3929/14 ER
Sozialgericht Dortmund, 2014-11-18, S 35 AS 3929/14 ER
S 35 AS 3929/14 ERSozialversicherungsgericht18.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 35 AS 3929/14 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-18
Aktenzeichen: S 35 AS 3929/14 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:1118.S35AS3929.14ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller vorläufig im Hinblick auf eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache für den Zeitraum vom 26.09.2014 bis zum 31.03.2015 den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß den §§ 20 Abs.1, 20 Abs.2 Satz 1 SGB II zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 2/3.
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