Sozialgericht Dortmund, 2014-11-18, S 35 AS 3929/14 ER

S 35 AS 3929/14 ERSozialversicherungsgericht18.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 35 AS 3929/14 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-18

Aktenzeichen: S 35 AS 3929/14 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:1118.S35AS3929.14ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller vorläufig im Hinblick auf eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache für den Zeitraum vom 26.09.2014 bis zum 31.03.2015 den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß den §§ 20 Abs.1, 20 Abs.2 Satz 1 SGB II zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 2/3.

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