Sozialgericht Dortmund, 2015-01-13, S 62 SO 45/13

S 62 SO 45/13Sozialversicherungsgericht13.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 62 SO 45/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-13

Aktenzeichen: S 62 SO 45/13

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2015:0113.S62SO45.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 62. Kammer

Tenor

  1. Der Bescheid vom 28.10.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.12.2012 wird abgeändert. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger im Zeitraum Januar bis Oktober 2013 Leistungen nach dem SGB XII unter Berücksichtigung der anteiligen tatsächlichen Unterkunftskosten zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.