S 62 SO 45/13•Sozialgericht Dortmund, 2015-01-13, S 62 SO 45/13
Sozialgericht Dortmund, 2015-01-13, S 62 SO 45/13
S 62 SO 45/13Sozialversicherungsgericht13.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 62 SO 45/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-13
Aktenzeichen: S 62 SO 45/13
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2015:0113.S62SO45.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 62. Kammer
Tenor
- Der Bescheid vom 28.10.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.12.2012 wird abgeändert. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger im Zeitraum Januar bis Oktober 2013 Leistungen nach dem SGB XII unter Berücksichtigung der anteiligen tatsächlichen Unterkunftskosten zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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