S 35 AS 594/15 ER•Sozialgericht Dortmund, 2015-04-08, S 35 AS 594/15 ER
Sozialgericht Dortmund, 2015-04-08, S 35 AS 594/15 ER
S 35 AS 594/15 ERSozialversicherungsgericht08.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 35 AS 594/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-08
Aktenzeichen: S 35 AS 594/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2015:0408.S35AS594.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 23.01.2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 15.01.2015, mit dem dieser eine Beschränkung der Leistungen der Antragstellerin auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung festgestellt hat, wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
I.
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