Sozialgericht Dortmund, 2015-04-08, S 35 AS 594/15 ER

S 35 AS 594/15 ERSozialversicherungsgericht08.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 35 AS 594/15 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-08

Aktenzeichen: S 35 AS 594/15 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2015:0408.S35AS594.15ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 23.01.2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 15.01.2015, mit dem dieser eine Beschränkung der Leistungen der Antragstellerin auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung festgestellt hat, wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

I.

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