Sozialgericht Dortmund, 2015-05-12, S 25 R 626/13

S 25 R 626/13Sozialversicherungsgericht12.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 25 R 626/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-12

Aktenzeichen: S 25 R 626/13

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2015:0512.S25R626.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 25.7.2012 und der Bescheid vom 20.9.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.3.2012 werden teilweise aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, festzustellen, dass Herr T E für die Zeit vom 1.1.2012 bis zum 29.8.2012 in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Klägerin selbstständig tätig war. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits. Der Streitwert wird auf 12.000 EUR festgesetzt.

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