Sozialgericht Dortmund, 2015-05-22, S 18 U 113/10

S 18 U 113/10Sozialversicherungsgericht22.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 18 U 113/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-22

Aktenzeichen: S 18 U 113/10

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2015:0522.S18U113.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 20.10.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.01.2012 wird festgestellt, dass die bei dem Kläger vorliegende Kniegelenksarthrose rechts Folge einer Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV ist, und die Beklagte verurteilt, dem Kläger wegen der BK-Folgen ab dem 31.01.2013 eine Verletztenrente nach einer MdE von 20 v. H. zu leisten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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