S 62 (41,50) SO 296/08•Sozialgericht Dortmund, 2015-06-18, S 62 (41,50) SO 296/08
Sozialgericht Dortmund, 2015-06-18, S 62 (41,50) SO 296/08
S 62 (41,50) SO 296/08Sozialversicherungsgericht18.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 62 (41,50) SO 296/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-18
Aktenzeichen: S 62 (41,50) SO 296/08
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2015:0618.S62.41.50SO296.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 62. Kammer
Tenor
1.Der Bescheid vom 11.04.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.10.2008 wird aufgehoben. 2.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab dem 10.12.2009 Pflegegeld nach der Pflegestufe I zu gewähren. Hinsichtlich des Zeitraums von der Antragstellung bis zum 09.12.2009 wird die Beklagte verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.Die Beklagte hat dem Kläger vier Fünftel der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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