S 8 KR 1285/15•Sozialgericht Dortmund, 2016-05-13, S 8 KR 1285/15
Sozialgericht Dortmund, 2016-05-13, S 8 KR 1285/15
S 8 KR 1285/15Sozialversicherungsgericht13.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 8 KR 1285/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-13
Aktenzeichen: S 8 KR 1285/15
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2016:0513.S8KR1285.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 03.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.09.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krankengeld ab dem 02.04.2015 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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