S 31 AL 84/16•Sozialgericht Dortmund, 2016-10-10, S 31 AL 84/16
Sozialgericht Dortmund, 2016-10-10, S 31 AL 84/16
S 31 AL 84/16Sozialversicherungsgericht10.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 31 AL 84/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-10
Aktenzeichen: S 31 AL 84/16
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2016:1010.S31AL84.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 11. Dezember 2015 in der Gestalt des Wider- spruchsbescheides vom 11. Januar 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 24. November 2015 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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