S 17 U 587/12•Sozialgericht Dortmund, 2017-07-03, S 17 U 587/12
Sozialgericht Dortmund, 2017-07-03, S 17 U 587/12
S 17 U 587/12Sozialversicherungsgericht03.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 17 U 587/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-03
Aktenzeichen: S 17 U 587/12
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2017:0703.S17U587.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Die Beitragsbescheide der Beklagten vom 26.04.2010 und 11.02.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.07.2012 werden insoweit aufgehoben, als dort den Gefahrentarifstellen 23-25 Arbeitnehmertätigkeiten zugeordnet werden, die nach der physischen Erzeugung von Produkten einsetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin und die Beklagte haben die gerichtlichen Kosten des Verfahrens je ½ zu tragen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu ½ zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.