S 10 R 1591/13•Sozialgericht Dortmund, 2017-11-15, S 10 R 1591/13
Sozialgericht Dortmund, 2017-11-15, S 10 R 1591/13
S 10 R 1591/13Sozialversicherungsgericht15.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 10 R 1591/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-15
Aktenzeichen: S 10 R 1591/13
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2017:1115.S10R1591.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 22.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Tätigkeit des Beigeladenen als Musiklehrer an der Musikschule H in der Zeit vom 01.01.2013 bis zum 30.09.2013 nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung war. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, der seine Kosten selbst trägt. Der Streitwert wird auf 5000 EUR festgesetzt.
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