Sozialgericht Dortmund, 2018-07-30, S 69 AS 2573/18

S 69 AS 2573/18Sozialversicherungsgericht30.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 69 AS 2573/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-30

Aktenzeichen: S 69 AS 2573/18

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2018:0730.S69AS2573.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 69. Kammer

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom 25.05.2018 bis 30.09.2018 bestehend aus dem Regelbedarf in gesetzlicher Höhe und Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 267,50 Euro zu gewähren.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner hat 80 Prozent der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen.

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