S 60 AS 2236/19 ER•Sozialgericht Dortmund, 2019-05-22, S 60 AS 2236/19 ER
Sozialgericht Dortmund, 2019-05-22, S 60 AS 2236/19 ER
S 60 AS 2236/19 ERSozialversicherungsgericht22.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 60 AS 2236/19 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-22
Aktenzeichen: S 60 AS 2236/19 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2019:0522.S60AS2236.19ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 60. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig für die Zeit vom 08.05.2019 bis 31.10.2019 monatliche Leistungen nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe (Regelbedarf) zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt 50 % der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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