S 49 KR 213/19 WA•Sozialgericht Dortmund, 2019-11-26, S 49 KR 213/19 WA
Sozialgericht Dortmund, 2019-11-26, S 49 KR 213/19 WA
S 49 KR 213/19 WASozialversicherungsgericht26.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 49 KR 213/19 WA — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-26
Aktenzeichen: S 49 KR 213/19 WA
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2019:1126.S49KR213.19WA.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2016 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 300,00 EUR festgesetzt. Die Berufung wird zugelassen.
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