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S 61 R 2126/17•Sozialgericht Dortmund, 2020-05-11, S 61 R 2126/17
S 61 R 2126/17Sozialversicherungsgericht11.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-11
Aktenzeichen: S 61 R 2126/17
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2020:0511.S61R2126.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 61. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.06.2017 in der
Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.11.2017 verurteilt, der Klägerin über den 30.09.2017 hinaus Rente wegen voller Erwerbsminderung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen erstattungsfähigen Kosten der Klägerin.
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