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S 62 SO 511/20 ER•Sozialgericht Dortmund, 2020-11-05, S 62 SO 511/20 ER
S 62 SO 511/20 ERSozialversicherungsgericht05.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: S 62 SO 511/20 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2020:1105.S62SO511.20ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 62. Kammer
Der Antragstellerin wird für diesen Rechtszug für die Zeit ab 16.03.2020 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus E beigeordnet.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII für die Zeit vom 01.10.2020 bis 31.01.2021 in Höhe von monatlich 283,99 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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