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S 17 U 164/18•Sozialgericht Dortmund, 2021-02-16, S 17 U 164/18
S 17 U 164/18Sozialversicherungsgericht16.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: S 17 U 164/18
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2021:0216.S17U164.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.02.2018 verpflichtet, über die Bewilligung von Verletztenrente gegenüber dem Kläger für Zeiträume vor dem 01.01.2010 unter entsprechender Aufhebung der Bescheide vom 25.06.2015, 13.08.2015 und 26.04.2017 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/2 zu erstatten.
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