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S 49 KR 499/20•Sozialgericht Dortmund, 2021-04-20, S 49 KR 499/20
S 49 KR 499/20Sozialversicherungsgericht20.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-20
Aktenzeichen: S 49 KR 499/20
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2021:0420.S49KR499.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 12.06.19 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 05.03.2020 wird insoweit aufgehoben als dass durch ihn ab dem 01.03.2019 Krankenversicherungsbeiträge nach höheren jährlichen Einnahmen als 30.059 € festgesetzt worden sind.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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