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S 27 SF 474/20 E•Sozialgericht Dortmund, 2021-11-08, S 27 SF 474/20 E
S 27 SF 474/20 ESozialversicherungsgericht08.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-08
Aktenzeichen: S 27 SF 474/20 E
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2021:1108.S27SF474.20E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.07.2020 geändert.
Die dem Erinnerungsführer zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 428,40 € festgesetzt.
Die weitergehende Erinnerung wird zurückgewiesen.
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