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S 89 BA 57/21 ER•Sozialgericht Dortmund, 2022-02-15, S 89 BA 57/21 ER
S 89 BA 57/21 ERSozialversicherungsgericht15.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: S 89 BA 57/21 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2022:0215.S89BA57.21ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 89. Kammer
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 22.06.2021 gegen den Bescheid vom 04.03.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.05.2021 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 80.382,57 EUR festgesetzt.
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