Sozialgericht Detmold, 2000-08-02, S 9 (7) RJ 46/98

S 9 (7) RJ 46/98Sozialversicherungsgericht02.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 9 (7) RJ 46/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-02

Aktenzeichen: S 9 (7) RJ 46/98

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2000:0802.S9.7RJ46.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.04.1997 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2000 verurteilt, dem Kläger für die Erstellung seines Befundberichtes vom 07.05.1996 über die gewährten DM 30,00 hinaus weitere DM 2,10 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/5.

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