S 9 (7) RJ 46/98•Sozialgericht Detmold, 2000-08-02, S 9 (7) RJ 46/98
Sozialgericht Detmold, 2000-08-02, S 9 (7) RJ 46/98
S 9 (7) RJ 46/98Sozialversicherungsgericht02.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 9 (7) RJ 46/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-02
Aktenzeichen: S 9 (7) RJ 46/98
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2000:0802.S9.7RJ46.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.04.1997 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2000 verurteilt, dem Kläger für die Erstellung seines Befundberichtes vom 07.05.1996 über die gewährten DM 30,00 hinaus weitere DM 2,10 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/5.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.