S 12 AS 32/05 ER•Sozialgericht Detmold, 2005-01-26, S 12 AS 32/05 ER
Sozialgericht Detmold, 2005-01-26, S 12 AS 32/05 ER
S 12 AS 32/05 ERSozialversicherungsgericht26.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 12 AS 32/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-26
Aktenzeichen: S 12 AS 32/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2005:0126.S12AS32.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Der Antrag, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGBII) zu gewähren wird abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt 4/5 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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