Sozialgericht Detmold, 2005-06-27, S 13 AS 20/05 ER

S 13 AS 20/05 ERSozialversicherungsgericht27.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 13 AS 20/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-27

Aktenzeichen: S 13 AS 20/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2005:0627.S13AS20.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 23.05.2005 bis zur Entscheidung über die Widersprüche vom 17.04., 26.05. und 31.05.2005, längstens bis zum 31.10.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren und dabei monatlich 184,00 Euro Heizkosten anzurechnen sowie das Erwerbseinkommen um 34,20 Euro Fahrtkosten zu vermindern. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

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