S 9 AS 123/05 ER•Sozialgericht Detmold, 2005-08-19, S 9 AS 123/05 ER
Sozialgericht Detmold, 2005-08-19, S 9 AS 123/05 ER
S 9 AS 123/05 ERSozialversicherungsgericht19.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 9 AS 123/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-19
Aktenzeichen: S 9 AS 123/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2005:0819.S9AS123.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern darlehensweise Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von monatlich 1.164,34 EUR ab 01.08.2005 bis 31.12.2005 zu gewähren.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin erstattet den Antragstellern die notwendigen außergerichtlichen Kosten.
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