S 18 AS 86/05 ER•Sozialgericht Detmold, 2005-09-19, S 18 AS 86/05 ER
Sozialgericht Detmold, 2005-09-19, S 18 AS 86/05 ER
S 18 AS 86/05 ERSozialversicherungsgericht19.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 18 AS 86/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-19
Aktenzeichen: S 18 AS 86/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2005:0919.S18AS86.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 01.08.2005 bis zum 31.01.2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) in Höhe von 000,00 EUR monatlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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