S 10 AS 165/05 ER•Sozialgericht Detmold, 2005-11-07, S 10 AS 165/05 ER
Sozialgericht Detmold, 2005-11-07, S 10 AS 165/05 ER
S 10 AS 165/05 ERSozialversicherungsgericht07.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 10 AS 165/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-07
Aktenzeichen: S 10 AS 165/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2005:1107.S10AS165.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab Antragstellung vom 13.10.2005 Leistungen für Unterkunft und Heizung in tatsächlich anfallender Höhe nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit bis Ende März 2006 zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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