S 13 AS 51/05 ER•Sozialgericht Detmold, 2005-12-09, S 13 AS 51/05 ER
Sozialgericht Detmold, 2005-12-09, S 13 AS 51/05 ER
S 13 AS 51/05 ERSozialversicherungsgericht09.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 13 AS 51/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-09
Aktenzeichen: S 13 AS 51/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2005:1209.S13AS51.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Die Vollziehung des Bescheides vom 31.08.2005 wird aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird einstweilig verpflichtet, an den Antragsteller Arbeitslosengeld II auf der Grundlage der Bescheide vom 09.05. und 18.08.2005 vom 10.10. bis zum 30.11.2005 nachzuzahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller 2/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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