S 3 AL 100/05•Sozialgericht Detmold, 2006-09-27, S 3 AL 100/05
Sozialgericht Detmold, 2006-09-27, S 3 AL 100/05
S 3 AL 100/05Sozialversicherungsgericht27.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 3 AL 100/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-27
Aktenzeichen: S 3 AL 100/05
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2006:0927.S3AL100.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 26.04.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.05.2005 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab dem 01.05.2005 Arbeitslosengeld nach einem täglichen Bemessungsentgelt von 81,64 EUR zu gewähren. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
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