S 12 KA 8/03•Sozialgericht Detmold, 2007-11-29, S 12 KA 8/03
Sozialgericht Detmold, 2007-11-29, S 12 KA 8/03
S 12 KA 8/03Sozialversicherungsgericht29.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 12 KA 8/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-29
Aktenzeichen: S 12 KA 8/03
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2007:1129.S12KA8.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten zu 3/4 und der Kläger trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten und die Gerichtskosten zu 1/4.
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