Sozialgericht Detmold, 2009-07-21, S 2 SO 46/09

S 2 SO 46/09Sozialversicherungsgericht21.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 2 SO 46/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-21

Aktenzeichen: S 2 SO 46/09

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2009:0721.S2SO46.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 02.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.03.2009 wird abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kosten für das als notwendig anerkannte Training zur Erlangung lebenspraktischer Fähigkeiten (LPF) ohneAnrechnung des Einkommens und Vermögens der Klägerin selbst oder der Eltern der Klägerin zu übernehmen. Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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